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Fachhochschule Dresden, Weiterbildung

Einzelseminare

Als Einzelseminare werden alle ein- bis fünftägigen Seminare bezeichnet, die zu spezifischen Themen und Handlungsfeldern angeboten werden. Am Ende der Seminare erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Angebote im ersten Halbjahr

22.03.24 - 23.03.24: Heteronormativität - Vielfalt im Fokus: Geschlechtliche und sexuelle Diversität

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"

Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.


Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Frauen* und Trans*Personen sind überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt und strukturelle Diskriminierung betroffen. Gesellschaftliche Grundannahmen über Geschlecht und Rollenbilder, die Frauen*, Inter* und Trans*Personen einen bestimmten Ort innerhalb der Gesellschaft zuweisen und durch Normsetzungen bestimmte Geschlechtlichkeiten tabuisieren und marginalisieren, tragen zu sexistischen Diskriminierungsstrukturen bei. Deswegen ist es umso mehr von Bedeutung, eine inklusive und sensibilisierte Praxis zu entwickeln, die die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten respektiert. Durch kritische Reflexion und praxisnahe Anwendungen werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, innovative Strategien zu entwerfen, die eine integrative und gerechte Unterstützung für alle Menschen gewährleisten.

Lehrinhalte:
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel, bestehende heteronormative und sexistische Gesellschaftsnarrative zu hinterfragen und auf dieser Grundlage einen konstruktiven Dialog über geschlechtergerechte Angebote in der Sozialen Arbeit und im Pflegebereich zu fördern.

Themen:
- Heteronormativität und strukturelle sexistische Diskriminierung
- Begriffliche, theoretische und rechtliche Grundlagen in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit innerhalb heteronormativer Verhältnisse
- Sensibilisierung für die alltäglichen Ausgrenzungspraktiken durch Normen, Normierungen und Othering gegenüber Menschen, die der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit nicht entsprechen
- geschlechtergerechte Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 15. März 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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12.04.24 - 13.04.24 und 26.04. - 27.04.24: Traumapädagogik

Seminardauer: 4 Tage - davon 2 Tage in Präsenz und 2 Tage online (pro Tag 7 Stunden inkl. Pausen)

Zeit: Freitag und Samstag jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr 

12. & 13. April (Fr-Sa) in Präsenz sowie 26. & 27. April (Fr-Sa) online


Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozentin

Henrike Krüsmann

  • Master Soziale Arbeit / Master of Arts
  • Traumapädagogin/Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/Fachverband Traumapädagogik) sowie zertifizierte Trainerin durch das Institut Berlin
  • systemische Therapeutin für Kinder- und Jugendliche, Erwachsene und Familie
  • Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII
  • Fachkraft Opferschutz und Psychosoziale Prozessbegleiterin nach §§ 406g und 397a StPO
  • Berufung als externe Sachverständige in die Enquetekommission des Landtages Niedersachsen zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern
  • UNICEF-zertifizierte Trainerin für Schulungen zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“

hauptberufliche Tätigkeit: 

  • BIG e.V.: Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen: Koordinatorin für die Bereiche Kinder und Jugendliche im Kontext von häuslicher Gewalt sowie Täterorientierte Intervention

Qualifikations- und Lernziele 

Trauma und Traumatisierung sind Begriffe, die in der heutigen Zeit oft und vielfältig genutzt werden. Doch nicht jedes Trauma führt zu Traumafolgestörungen. In der Fortbildung geht es zum einen um die Klärung von Begrifflichkeiten, wie Trauma, Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziation, Flashback, Re-Traumatisierung, Sekundärtraumatisierung usw.. Zum anderen geht es um Traumafolgestörungen bei den unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen wir arbeiten sowie um die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten. Traumafolgen können erhebliche Auswirkungen auf das Denken, Fühlen, Handeln und auf Reaktionen haben, was den Umgang für begleitende Personen erschweren kann.

Fachkräfte lernen, was es braucht, um eine traumasensible Haltung zu entwickeln, eine Pädagogik des sicheren Ortes zu gestalten und traumapädagogische Ansätze in die Arbeit einfließen zu lassen.

Der praxisnahe, theoretisch fundierte Ansatz der Traumapädagogik ermöglicht es, Klient*innen zu stabilisieren und belastbare Beziehungen für die pädagogische Arbeit aufzubauen. Methoden der Reorientierung und Stabilisierung für unterschiedliche Arbeitskontexte werden vorgestellt und erprobt.

Um einer Sekundärtraumatisierung vorzubeugen sind professionelle Nähe und Distanz sinnvoll zu gestalten und dabei eine mitfühlende, aber dennoch abgegrenzte Begleitung und Unterstützung zu ermöglichen.   


Lehrinhalte

Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf Traumatisierung und Traumafolgestörungen. Es geht um die Entwicklung einer traumasensiblen Haltung und das Kennenlernen von traumapädagogischen Ansätzen für die praktische Arbeit. Dabei finden die unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen Fachkräfte arbeiten Berücksichtigung. 

Inhalte sind u.a.:

  • Grundlagen der Psychotraumatologie: Was ist eigentlich ein Trauma?
  • Klärung von Begriffen
  • Traumafolgesymptomatiken: Was passiert bei einem Trauma im Körper?  Am Beispiel des   Notfall- und Dissoziationsmodell („Häschen/ Denker Modell“) nach Hantke/ Görges werden die Zusammenhänge zwischen Körperempfinden-Stress-Erinnerung-Wahrnehmung und kognitivem Verstehen erklärt.
  • Entwicklungstrauma (Neurosequenzielles Modell nach Bruce Perry)
  • Traumafolgesymptome bei unterschiedlichen Zielgruppen und Veränderungen der Lebenseinstellung unter besonderer Berücksichtigung von Schutz- und Risikofaktoren
  • Bindung und Trauma: Bindungsverhalten, Bindungssysteme und Bindungsqualitäten
  • Einführung in die Traumapädagogische Haltung und die Pädagogik des sicheren Ortes
  • Wie kann gut gearbeitet werden, um Retraumatisierung zu verhindern?
  • Übertragung/ Gegenübertragung in der Arbeit mit traumatisierten Menschen
  • Einführung in das Trauma-Viereck
  • Stress- und Spannungsregulierung
  • Ressourcen/ Ressourcenkoffer
  • Glaubenssätze
  • Sekundärtraumatisierung: Warnsignale und Symptome
  • Selbstfürsorge
  • Vermittlung praktischer Methoden zum Umgang mit traumatisierten Menschen: Dissoziationsstopps, Körperübungen, Imaginationsübungen, Rollenspiele

Lehr- und Lernmethoden

- Seminar, kurze theoretische Inputs, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, praktische Übungen, Fallbesprechungen


Anmeldeschluss: 29. März 2024

Kosten: 420,- €

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12.04.24 - 13.04.24: Rassismuskritik & Social Justice

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.


Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung "Rassismuskritik und Social Justice" bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Machtasymmetrien und Rassismus für die Praxis der Sozialen Arbeit und angrenzender Berufe bspw. Pflege, Pädagogik. Der wissenschaftliche Ansatz stützt sich auf Erkenntnisse der Intersektionalität und der Reflexion rassistischer Bias. Das Hauptaugenmerk liegt nicht nur auf offensichtlichen Formen von Rassismus, sondern auch auf subtileren, strukturellen Ausprägungen, die in Institutionen und sozialen Systemen verwurzelt sind. Die Analyse von Machtasymmetrien spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Sozialarbeiter*innen, Angehörige pflegender Berufe oder Lehrer*innen zu befähigen, die vielschichtigen Verflechtungen von Macht und Rassismus zu verstehen und effektive Interventionen in ihrem Arbeitsfeld zu gestalten.
Die Fortbildung differenziert verschiedene Ausprägungen vom offenen Rassismus und bis zum rassistischen Bias, insbesondere im Kontext der Arbeit mit Adressat*innen in der Sozialen Arbeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung rassistischen Bias nur durch Bewusstwerdung und kontinuierliche Reflexion möglich ist. Diese Reflexion spielt nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene eine entscheidende Rolle.
Im Rahmen der Fortbildung wird eine differenzierte Betrachtung von Rassismus und rassistischem Bias angestrebt, unter Berücksichtigung des Konzepts der Intersektionalität. Im Besonderen wird durch den pluriversalen Ansatz im Kontext der Intersektionalität betont, dass es nicht nur eine lineare Hierarchie von Unterdrückung gibt, sondern verschiedene Formen der Unterdrückung und Privilegierung miteinander verflochten sind und in unterschiedlichen Kontexten auftreten können. Dies verdeutlicht, dass Rassismus nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen sozialen Kategorien wie Geschlecht, Klasse oder Sexualität verflochten ist. Der integrative Ansatz ermöglicht den Teilnehmer*innen, ihre eigene Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und Strategien zu entwickeln, um gegen Rassismus, in all seinen Formen, in ihrem beruflichen Umfeld vorzugehen.

Lehrinhalte:
Der Fokus liegt auf der Anwendung des Anti-Bias Ansatzes und des Social Justice Ansatzes, um individuelle Vorurteile und strukturelle Ungerechtigkeiten zu adressieren. Die Lerninhalte bieten eine gründliche Analyse von Machtstrukturen, Strategien zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Sensibilisierung für verschiedene Formen der Diskriminierung. Unter Anleitung erfahrener Trainerinnen werden die Teilnehmenden befähigt, ihre Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zur Integration von Antidiskriminierung und sozialer Gerechtigkeit zu entwickeln. Insgesamt bieten die Fortbildungen im Rahmen der Veranstaltungsreihe eine umfassende professionelle Weiterentwicklung in der Sozialen Arbeit.

Lehr- und Lernmethoden:
- Analyse von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Strukturen, um ihre Auswirkungen auf individuelle und kollektive Erfahrungen zu verstehen.
- Strukturierte Dialoge, um rassismuskritische Perspektiven zu entwickeln, Vorurteile zu identifizieren und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu erarbeiten.
- Sensibilisierung für unterschiedliche soziale Identitäten und Erfahrungen, um die Vielfalt der Teilnehmenden zu berücksichtigen.
- Individuelle und gruppenbasierte Reflexionen, um persönliche Vorurteile und implizite Bias zu identifizieren und zu verstehen.
- Analyse von rassistischen Strukturen in Institutionen und Gesellschaft, um Verständnis für die Wurzeln von Rassismus zu fördern und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.


Anmeldeschluss: 15. März 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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26.04.24. - 27.04.24: Beyond Adults: Kinderrechte aktiv gestalten und Adultismus überwinden

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.


Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Adultismus bezeichnet das Machtverhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen und findet als Diskriminierungsform in der deutschen Debatte bisher wenig Beachtung. Gleichwohl ist die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre ungleichwertige Behandlung in unsere gesellschaftlichen Normen eingeschrieben und wird durch Gewohnheiten, Wahrnehmung, Regelungen und Gesetze bis hin in die Architektur fortgeschrieben. In allen Praxisfeldern, in den Sozialarbeitende oder Angehörige Pflegender Berufe mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, ist ein besonderes Augenmerk auf die Verwirklichung der Kinderrechte und eine diskriminierungssensible, würdevolle und gleichwertige Kontaktgestaltung geboten. Die Grundlage ist ein Nachdenken über die eigene Kindheit sowie die Reflexion über das eigene Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir an welchen Stellen Adultismus strukturell und durch individuelle Haltungen fortgeführt wird, welche Überschneidungen es zu anderen Diskriminierungsformen geben kann und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gestaltet werden können.

Themen:
- Adultismus als gesellschaftliche Normalität
- Strukturelle Verankerung des Ungleichheitsverhältnisses zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen
- Kinderrechte und ihre Umsetzung in Praxisfeldern
- Reflexion über die eigene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- adultismuskritische Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 15. März 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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03.05.24: Kollegiale ethische Fallreflexion

Zeit: 13:00 - 19:00 Uhr

Voraussetzungen für die Teilnahme: Alumni der Fachhochschule Dresden aus den Studiengängen SPM

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler 

Dozentin: Prof. Dr. Alexandra Geisler, Professorin für Allgemeine Sozialpädagogik an der FHD, MA Internationale Soziale Arbeit und Menschenrechte, Diplom-Sozialarbeiterin, Mediatorin, Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, Trainerin für Schutz und Hilfe bei häuslicher sowie geschlechtergerechte Konfliktlösungsstrategien in der Kinder- und Jugendhilfe und Anti-Bias Trainerin. 


Qualifikations- und Lernziele 

Sozialarbeiter*innen kommt im Rahmen ihrer Berufsausübung ein immens hohes Maß an Verantwortung zu: Sie sind aufgefordert, Verhaltensweisen zu beobachten und zu diagnostizieren, sie bewerten Einstellungen, prognostizieren Entwicklungsaussichten und intervenieren in zuvor als gefährdend beurteilte Lebenslagen. Die Trag- und Reichweite der interventionellen Expertise Sozialer Arbeit ist also immens. (Nickel-Schampier. neue praxis. 1/2020:75) 

Wenn Sozialarbeiter*innen in eine Arbeitsbeziehung mit den Adressat*innen treten, nehmen sie häufig weitreichenden Einfluss auf deren Lebenslage. Die Privatsphäre, Bedürfnisse, Rechte, Interessen und Einstellungen der Adressat*innen werden regelmäßig tangiert, wenn Sozialarbeiter*innen bspw. Hausbesuche durchführen, pragmatische Unterstützung bei der Alltagsbewältigung leisten oder gar Einstellungen zu beruflichen Zielen oder der Erziehung infrage stellen. (ebd. 76 f.) 

Aus diesen Gründen ist es wichtig, die im Rahmen von Einschätzungs-, Wertungs- und Deutungsprozessen herausgeforderte ethische Reflexion von Sozialarbeiter*innen konkret zu fördern und zu festigen. 

Die kollegiale ethische Fallreflexion legt den Fokus nicht lediglich auf die (selbst-)kritische Reflexion von den teilnehmenden Sozialarbeiter*innen, sondern darüber hinaus auf die ethische Begründbarkeit sozialarbeiterischen Tuns. Für eine moralisch integre Soziale Arbeit braucht es beide Dimensionen: Sowohl die ethische Begründbarkeit für die Legitimation als auch eine selbstkritisch-reflexive Beratschlagung fachlicher Akteur*innen für die Glaubwürdigkeit sozialarbeiterischen Tuns. 

Die kollegiale ethische Fallreflexion besitzt für die Teilnehmenden das Potenzial, die dafür nötige kritisch-reflexive Prüfung eigener Bewertungen und der zugrundeliegenden professionellen Haltung zu stützen und zu rahmen.

Lehrinhalte 

Leitidee: In diesem Reflexionsseminar geht es einerseits darum, aufzuzeigen, warum die regelmäßige Implementierung einer dezidiert ethischen kollegialen Fallberatung für den Kontext der Sozialen Arbeit so bedeutsam ist, und andererseits darum, ein konkretes Schema kollegialer ethischer Fallberatung vorzustellen, dass Sozialarbeiter*innen bei Herausforderungen und konflikthaften Bewertungsprozessen als rahmende Reflexionsfolie kollegialen Austauschs dienen kann.

Themen

Die kollegiale ethische Fallreflexion wird einen Reflexionsraum unter Bezugnahme auf einige zentrale Kriterien des Ethik-Kodex des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSA) eröffnen.

Kurzüberblick zentraler Prinzipien:

- Autonomieprinzip
- Prinzip des Nichtschadens
- Fürsorglichkeitsprinzip
- Solidaritätsprinzip
- Verhältnismäßigkeitsprinzip

Die Fallreflexionen werden vor diesem Hintergrund sinnvoll so strukturiert, dass nach einer einleitenden Fallvorstellung die relevanten Fallinformationen im Licht der Prinzipien spezifiziert und anschließend etwaige Tendenzen in der Seminargruppe abwägend reflektiert und gewichtet werden. Die Prinzipien stellen somit das Fundament dar, auf denen die konkreten fallspezifischen Umstände reflexiv abgewogen und besprochen werden.

Lehr- und Lernmethoden

Seminar, Fallanalyse, ethische Fallreflexionen, Fallvorstellungen fallverantwortlicher Fachkräfte (mit vorheriger Anmeldung) 


Anmeldeschluss: 12. April 2024

Kosten: 190,- € für Alumni der FHD, 200,- € für Externe (vorrangig für Alumni der FHD, für Externe erst falls zum Anmeldeschluss noch Plätze frei sind)

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07.06.24 - 08.06.24: Sexualisierte Gewalt und Institutionelle Schutzkonzepte

 

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)

Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 09:00 - 15:30 Uhr

 

Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozent*innen

Prof. Dr. Alexandra Geisler, Professorin für Allgemeine Sozialpädagogik an der FHD, MA Internationale Soziale Arbeit und Menschenrechte, Diplom-Sozialarbeiterin, Mediatorin, Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, Trainerin für Schutz und Hilfe bei häuslicher sowie geschlechtergerechte Konfliktlösungsstrategien in der Kinder- und Jugendhilfe und Anti-Bias Trainerin. 

Rebecca Merker ist ausgebildete Sozialpädagogin BA und arbeitet an einer Oberschule als Schulsozialpädagogin und ist Ansprechpartnerin für Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen bei diversen schulischen Problematiken. 

Lucas Epperlein ist ausgebildeter Sozialpädagoge BA sowie staatlich anerkannter Erzieher und arbeitet seit vielen Jahren in einer Kindertageseinrichtung. 

Beatrice Bachmann ist ausgebildete Sozialpädagogin BA sowie eine Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Erzieherin und stellvertretende Leitung in einer Kindertagesstätte. 

Stefanie Langhof ist ausgebildete Sozialpädagogin BA, staatlich anerkannte Erzieherin sowie Praxisanleiterin und arbeitet seit mehreren Jahren in der Kindertagesbetreuung. Sie beschäftigt sich seit längerem mit der Thematik Sexualisierte Gewalt und Übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen. 


Qualifikations- und Lernziele 

Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsunabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer*einem Jugendlichen entweder gegen deren*dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder die*der Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit wissentlich nicht zustimmen kann. Jede sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist auch gleichzeitig eine psychische Gewalttat gegen Kinder. Sie hat immer etwas mit Macht und Machtmissbrauch zu tun. Die Handlungen, die als sexualisierte Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Nicht jede sexualisierte Gewalt ist strafbar, aber jede sexualisierte Gewalt verletzt die Betroffenen.  

Sexuelle Übergriffe unter Kindern unterscheiden sich von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene. Letzteres ist ein Straftatbestand und setzt die Eigenverantwortung der Täter*innen voraus. Kinder verfügen noch nicht über diese Verantwortlichkeit. Auch die Dynamiken und Prozesse unterscheiden sich. Die Fachliteratur spricht von Kindern, die einen Übergriff verübt haben, um den situativen Charakter zu betonen und die Kinder nicht als Person auf die Rolle Täter*in festzuschreiben. 

In den letzten Jahrzehnten wird vermehrt im Rahmen des Protect-Ansatzes das Augenmerk von der Zielgruppe der Kinder auf die Zielgruppe der Erwachsenen gelenkt. Im Rahmen dessen sind in erster Linie die Erwachsenen gefordert, aufmerksam und verantwortungsvoll zu handeln, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie schulische Institutionen im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung. Sie sollen zugleich Schutzraum (kein Tatort werden) als auch Kompetenzraum sein, an dem Kinder Hilfe erhalten, die sexualisierte Gewalt erfahren. Unter einem Institutionellen Schutzkonzept werden die gebündelten Bemühungen eines Trägers zur Prävention von sexualisierter Gewalt verstanden. Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt mit dem Ziel und unter dem Dach einer Kultur der Achtsamkeit die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Diese stehen somit nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang und sind ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen.


Lehrinhalte

Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf sexualisierte Gewalt sowie sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche.  Auf dieser Grundlage findet zudem eine Annäherung an einzelne Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes und eine Spurensuche in der eigenen Praxis statt. 

Themenbausteine beinhalten u.a.:

- frühkindliche und kindliche sexuelle Entwicklung sowie abweichendes Verhalten
- Begrifflichkeiten in Bezug auf sexualisierte Gewalt
- theoretische Modelle in Bezug auf sexuell grenzverletzende Kinder 
- Formen sexueller Übergriffe unter Kindern 
- exemplarische statistische Darstellung der Relevanz anhand des Hell- und Dunkelfeldes
- Machtgefälle zwischen Übergriffigen und Betroffenen
- mögliche Risikofaktoren
- Verdachtsstufen und Umgang mit Verdachtsmomenten
- Aufdeckungsprozesse
- Sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Empfohlene Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes sowie Potential- und Risikoanalyse
- Dimensionen der Macht – Spurensuche in der eigenen Einrichtung und Praxis sowie
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit gegenüber Kindern

Lehr- und Lernmethoden

Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien 


Anmeldeschluss: 24. Mai 2024

Kosten: 355,- €

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07.06.24 - 08.06.24: Zwischen Barrieren und Perspektivwechsel: Ableismus und die Bedingungen für menschenrechtliches Handeln

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.


Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Ableismus bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die be_hindert werden. Damit einher gehen beispielsweise die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung sowie eine Vielzahl von Barrieren, die vor allem dadurch entstehen, dass sich bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes, von Gebäuden und Kommunikationskanälen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Mehrheits- bzw. Dominanzgesellschaft orientiert wird. In den Disability Studies, die ihre Ursprünge in der Behindertenbewegung der 1970 Jahre in den USA haben, wird von einem sozialen und/oder kulturellen Modell von Behinderung ausgegangen. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen wird die Mehrheitsgesellschaft erforscht. Dieser Perspektivenwechsel ist sehr aufschlussreich, um gewaltvolle Normsetzungen und Otheringprozess zu verstehen und daraus Schlüsse für ein menschenrechtliches Handeln in sozialen und gesundheitlichen Berufen zu ziehen.

Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung geht es darum Ableismus im Kontext Sozialer Gerechtigkeit besser zu verstehen und das eigene Arbeitsfeld hinsichtlich Barrieren zu durchleuchten.

Themen:
- Ableismus als strukturelle Diskriminierungsform in seiner Verschränkung mit anderen Diskriminierungsformen
- Grundlagen zum sozialen, systemischen und kulturellen Modell von Behinderung
- Reflexion über die eigene professionelle Haltung und gesellschaftliche Positionierung sowie über Barrieren und deren Abbau
- ableismuskritische Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 15. März 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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08.06.24: Rechtspopulismus und Verschwörungstheorien im digitalen Zeitalter

Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (7 Stunden inkl. Pausen), 09:00 - 16:00 Uhr

Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozentin:

Ina Weiler (Sozialpädagogin BA) verfügt über mehrjährige Erfahrungen im Kinder- und Jugendbereich als Erzieherin mit heilpädagogischer Ausrichtung und Montessori-Pädagogin in vielfältigsten Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie Kita, Jugend-WG, Grundschule und Gymnasium. Aktuell ist sie als Sozialpädagogin (BA) im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe für die Bereiche Schulbegleitung und Familienhilfe tätig. Ausgangspunkt dieser Weiterbildung ist das tägliche Erleben gesellschaftlicher Problemlagen sowie eine sich daraus entwickelnde Bachelor-Arbeit, die für eine Bewerbung um den Dresden Excellence Award vorgeschlagen wurde.

Qualifikations- und Lernziele:

Verschwörungstheorien sind moralisierende Erzählungen, die auf archetypischen Narrativen über Richtig kontra Falsch, Gut kontra Böse basieren. Sie bieten eine „schwarz-weiße“ Weltsicht und fördern die gesellschaftliche Spaltung in Eigengruppe und Fremdgruppe, indem sie die Intoleranz gegenüber „den Anderen“ verstärken und abweichende Stimmen als Teil der Verschwörung delegitimieren. Extremistische Gruppen nutzen Verschwörungstheorien als Mittel zur Rekrutierung und zum Vorantreiben ihrer radikalen Agenda, indem sie Unsicherheiten, Ängste, sozioökonomische Probleme etc. ausnutzen. In den letzten Jahren hat sich der Rechtsextremismus auf aktive und effiziente Weise der Verbreitung von Verschwörungstheorien zugewandt; dabei werden Einzelpersonen oder Gruppen für das Übel in der Gesellschaft verantwortlich gemacht.  

Das Internet, soziale Medien, Fernsehsendungen oder das sogenannte Verschwörungskino tragen dazu bei, die Empfänglichkeit für Verschwörungstheorien zu erhöhen. Digitale Medien können durch bestimmte Aspekte, wie den einfachen Zugang zu Verschwörungstheorien und die Geschwindigkeit mit der sie verbreitet werden, das Risiko vulnerabler Personengruppen erhöhen, im konspirativen Labyrinth zu versinken.

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland und anderswo ein deutliches Erstarken populistischer Kräfte beobachten lassen. Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Verschwörungstheorien werden dadurch auch zu einer Aufgabe im Hinblick auf frühe Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention. Die Förderung der politischen Bildung, die Steigerung der Medienkompetenz und ein Netzwerk an Beratungs-/Hilfsangeboten sind einige diskutierte, systemisch wirkende Strategien.

Lehrinhalte:

Leitidee: In dieser Fortbildung geht es um eine theoretisch fundierte Beschäftigung mit Verschwörungstheorien und Populismus. Der Fokus liegt dabei neben einer grundlegenden Einführung in die Thematik, auf den digitalen Medien und ihrer Bedeutung für Verschwörungsmythen. Es werden zudem junge Menschen als eine besonders vulnerable Personengruppe betrachtet und Handlungsempfehlungen für die Soziale Arbeit und Bildungsarbeit besprochen.

Themen:

- Begriffsklärung in Bezug auf Verschwörungstheorien und Populismus sowie Differenzierung von Verschwörungsideologie, -mythos und -hypothese
- Verschwörungsnarrative
- Merkmale von Verschwörungstheorien
- Rolle des Internets und der digitalen Medien
- Erkennungszeichen von Populismus und Verschwörungstheorien
- Auseinandersetzung Jugendlicher mit Populismus und Verschwörungstheorien in digitalen Netzwerken
- Vorstellung aktueller Studien in Bezug auf die Thematik
- Ursachen und Motive für Verschwörungsmentalitäten
- sozialpädagogische Erklärungsansätze für die Entstehung der Neigung zu Populismus und Verschwörungsglauben
- mögliche Handlungsinterventionen und Prävention

Lehr- und Lernmethoden:

Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 24. Mai 2024

Kosten: 120,- €

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Angebote im zweiten Halbjahr

24.10.24. - 26.10.24: Sozialraumorientierung - praktisch gedacht

Zeiten: Die ersten beiden Tage finden in der Omse e.V. (Espenstr. 5, 01169 Dresden) statt und der dritte Tag an der FHD.

Donnerstag, 24.10.: 13:00 - 16:00 Uhr, Omse e.V.
Freitag, 25.10.: 09:00 - 16:00 Uhr, Omse e.V.
Samstag, 26.10.: 09:00 - 16:00 Uhr, FHD

Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegende Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozentin: Kerstin Reetz-Schulz

Kerstin Reetz-Schulz lädt herzlich ein zu einem handlungsorientierten Diskurs mit Praktiker*innen. Während ihrer langjährigen Tätigkeit als geschäftsführende Vorständin des Omse e.V., einem Freien Träger der Jugendhilfe in Dresden-Gorbitz, war es ihr immer wichtig die sozialpädagogischen Konzepte der Einrichtungen des Omse e.V. sozialraumorientiert auszurichten. 

Ob in der Kita, im offenen Kinder- und Familientreff oder als Träger insgesamt - in einem Stadtteil, dessen Infrastruktur und Bevölkerungszusammensetzung sehr unterschiedlich sind, braucht es einrichtungsspezifische Handlungskonzepte.


Qualifikations- und Lernziele

Ohne Zweifel häufen sich in manchen Sozialräumen soziale Herausforderungen. Das können beispielsweise steigende Armutsrisiken überwiegend bei Langzeitarbeitslosen und in der Gruppe älterer und erwerbsgeminderter Menschen, die zunehmende Alterung der Gesellschaft mit einer stetig steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen und verstärkte Vereinsamungstendenzen sein.

Der Begriff Sozialraum ist in den vergangenen Jahren im deutschsprachigen Raum immer populärer geworden. Nichts desto trotz wird der Begriff in der Sozialen Arbeit und darüber hinaus in den verschiedenen Bereichen des Wohlfahrtsstaates ganz unterschiedlich genutzt. Daher zielen die Sozialraumverständnisse oftmals auch auf unterschiedliche Räumlichkeiten und Gestaltungsebenen: auf die bauliche Gestaltung der physischen Welt, auf die Art und Weise, wie Einrichtungen organisiert und wie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen strukturell ausgestaltet sein soll oder auf die Deutungen der Personen eines konkreten Ortes.

Das Fachkonzept Sozialraumorientierung ist wiederum kein Spezifikum für einen bestimmten Bereich Sozialer Arbeit. Es kann in jedem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit wertvolle Impulse geben. Sozialraumorientierung heißt, an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Ressourcen der Menschen sowie ihrer Lebenswelt anzusetzen und mit den Stärken der Einzelnen zu arbeiten. Es bedeutet präventiv zu arbeiten und Frühwarnsysteme zu entwickeln. Sozialraumorientierung heißt ebenfalls, einzelfallbezogen, fallübergreifend und fallunspezifisch zu arbeiten. Des Weiteren geht es um die Vernetzung vorhandener Ressourcen in den Sozialräumen.

Wie dies geschehen kann, damit beschäftigen wir uns in dieser Fortbildung.


Lehrinhalte

Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir die Grundlagen der Sozialraumorientierung, sowie die Prinzipien und Haltungen, die das Fachkonzept prägen. Wir lernen Projekte und einen Stadtteil vor Ort kennen, beschäftigen uns mit erstem Handwerkszeug und entwerfen eigene Konzepte. Wird über spezifische Herausforderungen in Dresdner Stadtteilen gesprochen, ist Gorbitz oft an erster Stelle genannt. Ein Stadtteil, der von außen oft mit Klischees bedacht wird. Wir betrachten vorhandene Problemlagen, sowie Potentiale und Vereine sowie Einrichtungen vor Ort. Learning by Doing ist hier die Devise und alles mit Spaß!

Themen

- Sozialraumorientierte Pädagogik
- Entwicklungslinien von Sozialraum- und Lebensweltorientierung
- Ebenen von Sozialraumentwicklung
- Empowerment
- gemeinsame Stadtteilerkundungen 
- Vorstellung praktischer Projekte vor Ort
- Chancen und Grenzen der Sozialraumorientierung
- eigene Projektentwicklung und Vorstellung

Lehr- und Lernmethoden:

Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Exkursionen, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien 


Anmeldeschluss: 09. Oktober 2024

Kosten: 250,- €

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25.10.24 - 26.10.24 und 15.11.24 - 16.11.24: Traumapädagogik

Seminardauer: 4 Tage - davon 2 Tage in Präsenz und 2 Tage online (pro Tag 7 Stunden inkl. Pausen)

Zeit: Freitag und Samstag jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr 

25. & 26. Oktober (Fr-Sa) in Präsenz sowie 15. & 16. November (Fr-Sa) online


Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozentin

Henrike Krüsmann

  • Master Soziale Arbeit / Master of Arts
  • Traumapädagogin/Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/Fachverband Traumapädagogik) sowie zertifizierte Trainerin durch das Institut Berlin
  • systemische Therapeutin für Kinder- und Jugendliche, Erwachsene und Familie
  • Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII
  • Fachkraft Opferschutz und Psychosoziale Prozessbegleiterin nach §§ 406g und 397a StPO
  • Berufung als externe Sachverständige in die Enquetekommission des Landtages Niedersachsen zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern
  • UNICEF-zertifizierte Trainerin für Schulungen zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“

hauptberufliche Tätigkeit: 

  • BIG e.V.: Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen: Koordinatorin für die Bereiche Kinder und Jugendliche im Kontext von häuslicher Gewalt sowie Täterorientierte Intervention

Qualifikations- und Lernziele 

Trauma und Traumatisierung sind Begriffe, die in der heutigen Zeit oft und vielfältig genutzt werden. Doch nicht jedes Trauma führt zu Traumafolgestörungen. In der Fortbildung geht es zum einen um die Klärung von Begrifflichkeiten, wie Trauma, Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziation, Flashback, Re-Traumatisierung, Sekundärtraumatisierung usw.. Zum anderen geht es um Traumafolgestörungen bei den unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen wir arbeiten sowie um die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten. Traumafolgen können erhebliche Auswirkungen auf das Denken, Fühlen, Handeln und auf Reaktionen haben, was den Umgang für begleitende Personen erschweren kann.

Fachkräfte lernen, was es braucht, um eine traumasensible Haltung zu entwickeln, eine Pädagogik des sicheren Ortes zu gestalten und traumapädagogische Ansätze in die Arbeit einfließen zu lassen.

Der praxisnahe, theoretisch fundierte Ansatz der Traumapädagogik ermöglicht es, Klient*innen zu stabilisieren und belastbare Beziehungen für die pädagogische Arbeit aufzubauen. Methoden der Reorientierung und Stabilisierung für unterschiedliche Arbeitskontexte werden vorgestellt und erprobt.

Um einer Sekundärtraumatisierung vorzubeugen sind professionelle Nähe und Distanz sinnvoll zu gestalten und dabei eine mitfühlende, aber dennoch abgegrenzte Begleitung und Unterstützung zu ermöglichen.   


Lehrinhalte

Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf Traumatisierung und Traumafolgestörungen. Es geht um die Entwicklung einer traumasensiblen Haltung und das Kennenlernen von traumapädagogischen Ansätzen für die praktische Arbeit. Dabei finden die unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen Fachkräfte arbeiten Berücksichtigung. 

Inhalte sind u.a.:

  • Grundlagen der Psychotraumatologie: Was ist eigentlich ein Trauma?
  • Klärung von Begriffen
  • Traumafolgesymptomatiken: Was passiert bei einem Trauma im Körper?  Am Beispiel des   Notfall- und Dissoziationsmodell („Häschen/ Denker Modell“) nach Hantke/ Görges werden die Zusammenhänge zwischen Körperempfinden-Stress-Erinnerung-Wahrnehmung und kognitivem Verstehen erklärt.
  • Entwicklungstrauma (Neurosequenzielles Modell nach Bruce Perry)
  • Traumafolgesymptome bei unterschiedlichen Zielgruppen und Veränderungen der Lebenseinstellung unter besonderer Berücksichtigung von Schutz- und Risikofaktoren
  • Bindung und Trauma: Bindungsverhalten, Bindungssysteme und Bindungsqualitäten
  • Einführung in die Traumapädagogische Haltung und die Pädagogik des sicheren Ortes
  • Wie kann gut gearbeitet werden, um Retraumatisierung zu verhindern?
  • Übertragung/ Gegenübertragung in der Arbeit mit traumatisierten Menschen
  • Einführung in das Trauma-Viereck
  • Stress- und Spannungsregulierung
  • Ressourcen/ Ressourcenkoffer
  • Glaubenssätze
  • Sekundärtraumatisierung: Warnsignale und Symptome
  • Selbstfürsorge
  • Vermittlung praktischer Methoden zum Umgang mit traumatisierten Menschen: Dissoziationsstopps, Körperübungen, Imaginationsübungen, Rollenspiele

Lehr- und Lernmethoden

- Seminar, kurze theoretische Inputs, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, praktische Übungen, Fallbesprechungen


Anmeldeschluss: 21. Oktober 2024

Kosten: 420,- €

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25.10.24 - 26.10.24: Rassismuskritik & Social Justice

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"

Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung "Rassismuskritik und Social Justice" bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Machtasymmetrien und Rassismus für die Praxis der Sozialen Arbeit und angrenzender Berufe bspw. Pflege, Pädagogik. Der wissenschaftliche Ansatz stützt sich auf Erkenntnisse der Intersektionalität und der Reflexion rassistischer Bias. Das Hauptaugenmerk liegt nicht nur auf offensichtlichen Formen von Rassismus, sondern auch auf subtileren, strukturellen Ausprägungen, die in Institutionen und sozialen Systemen verwurzelt sind. Die Analyse von Machtasymmetrien spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Sozialarbeiter*innen, Angehörige pflegender Berufe oder Lehrer*innen zu befähigen, die vielschichtigen Verflechtungen von Macht und Rassismus zu verstehen und effektive Interventionen in ihrem Arbeitsfeld zu gestalten.
Die Fortbildung differenziert verschiedene Ausprägungen vom offenen Rassismus und bis zum rassistischen Bias, insbesondere im Kontext der Arbeit mit Adressat*innen in der Sozialen Arbeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung rassistischen Bias nur durch Bewusstwerdung und kontinuierliche Reflexion möglich ist. Diese Reflexion spielt nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene eine entscheidende Rolle.
Im Rahmen der Fortbildung wird eine differenzierte Betrachtung von Rassismus und rassistischem Bias angestrebt, unter Berücksichtigung des Konzepts der Intersektionalität. Im Besonderen wird durch den pluriversalen Ansatz im Kontext der Intersektionalität betont, dass es nicht nur eine lineare Hierarchie von Unterdrückung gibt, sondern verschiedene Formen der Unterdrückung und Privilegierung miteinander verflochten sind und in unterschiedlichen Kontexten auftreten können. Dies verdeutlicht, dass Rassismus nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen sozialen Kategorien wie Geschlecht, Klasse oder Sexualität verflochten ist. Der integrative Ansatz ermöglicht den Teilnehmer*innen, ihre eigene Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und Strategien zu entwickeln, um gegen Rassismus, in all seinen Formen, in ihrem beruflichen Umfeld vorzugehen.

Lehrinhalte:
Der Fokus liegt auf der Anwendung des Anti-Bias Ansatzes und des Social Justice Ansatzes, um individuelle Vorurteile und strukturelle Ungerechtigkeiten zu adressieren. Die Lerninhalte bieten eine gründliche Analyse von Machtstrukturen, Strategien zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Sensibilisierung für verschiedene Formen der Diskriminierung. Unter Anleitung erfahrener Trainerinnen werden die Teilnehmenden befähigt, ihre Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zur Integration von Antidiskriminierung und sozialer Gerechtigkeit zu entwickeln. Insgesamt bieten die Fortbildungen im Rahmen der Veranstaltungsreihe eine umfassende professionelle Weiterentwicklung in der Sozialen Arbeit.

Lehr- und Lernmethoden:
- Analyse von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Strukturen, um ihre Auswirkungen auf individuelle und kollektive Erfahrungen zu verstehen.
- Strukturierte Dialoge, um rassismuskritische Perspektiven zu entwickeln, Vorurteile zu identifizieren und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu erarbeiten.
- Sensibilisierung für unterschiedliche soziale Identitäten und Erfahrungen, um die Vielfalt der Teilnehmenden zu berücksichtigen.
- Individuelle und gruppenbasierte Reflexionen, um persönliche Vorurteile und implizite Bias zu identifizieren und zu verstehen.
- Analyse von rassistischen Strukturen in Institutionen und Gesellschaft, um Verständnis für die Wurzeln von Rassismus zu fördern und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.


Anmeldeschluss: 11. Oktober 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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08.11.24 - 09.11.24: Sexualisierte Gewalt und Institutionelle Schutzkonzepte

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)

Zeiten: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 09:00 - 15:30 Uhr

Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozent*innen

Prof. Dr. Alexandra Geisler, Professorin für Allgemeine Sozialpädagogik an der FHD, MA Internationale Soziale Arbeit und Menschenrechte, Diplom-Sozialarbeiterin, Mediatorin, Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, Trainerin für Schutz und Hilfe bei häuslicher sowie geschlechtergerechte Konfliktlösungsstrategien in der Kinder- und Jugendhilfe und Anti-Bias Trainerin. 

Rebecca Merker ist ausgebildete Sozialpädagogin BA und arbeitet an einer Oberschule als Schulsozialpädagogin und ist Ansprechpartnerin für Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen bei diversen schulischen Problematiken. 

Lucas Epperlein ist ausgebildeter Sozialpädagoge BA sowie staatlich anerkannter Erzieher und arbeitet seit vielen Jahren in einer Kindertageseinrichtung. 

Beatrice Bachmann ist ausgebildete Sozialpädagogin BA sowie eine Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Erzieherin und stellvertretende Leitung in einer Kindertagesstätte. 

Stefanie Langhof ist ausgebildete Sozialpädagogin BA, staatlich anerkannte Erzieherin sowie Praxisanleiterin und arbeitet seit mehreren Jahren in der Kindertagesbetreuung. Sie beschäftigt sich seit längerem mit der Thematik Sexualisierte Gewalt und Übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen. 


Qualifikations- und Lernziele 

Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsunabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer*einem Jugendlichen entweder gegen deren*dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder die*der Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit wissentlich nicht zustimmen kann. Jede sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist auch gleichzeitig eine psychische Gewalttat gegen Kinder. Sie hat immer etwas mit Macht und Machtmissbrauch zu tun. Die Handlungen, die als sexualisierte Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Nicht jede sexualisierte Gewalt ist strafbar, aber jede sexualisierte Gewalt verletzt die Betroffenen.  

Sexuelle Übergriffe unter Kindern unterscheiden sich von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene. Letzteres ist ein Straftatbestand und setzt die Eigenverantwortung der Täter*innen voraus. Kinder verfügen noch nicht über diese Verantwortlichkeit. Auch die Dynamiken und Prozesse unterscheiden sich. Die Fachliteratur spricht von Kindern, die einen Übergriff verübt haben, um den situativen Charakter zu betonen und die Kinder nicht als Person auf die Rolle Täter*in festzuschreiben. 

In den letzten Jahrzehnten wird vermehrt im Rahmen des Protect-Ansatzes das Augenmerk von der Zielgruppe der Kinder auf die Zielgruppe der Erwachsenen gelenkt. Im Rahmen dessen sind in erster Linie die Erwachsenen gefordert, aufmerksam und verantwortungsvoll zu handeln, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie schulische Institutionen im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung. Sie sollen zugleich Schutzraum (kein Tatort werden) als auch Kompetenzraum sein, an dem Kinder Hilfe erhalten, die sexualisierte Gewalt erfahren. Unter einem Institutionellen Schutzkonzept werden die gebündelten Bemühungen eines Trägers zur Prävention von sexualisierter Gewalt verstanden. Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt mit dem Ziel und unter dem Dach einer Kultur der Achtsamkeit die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Diese stehen somit nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang und sind ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen.


Lehrinhalte

Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf sexualisierte Gewalt sowie sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche.  Auf dieser Grundlage findet zudem eine Annäherung an einzelne Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes und eine Spurensuche in der eigenen Praxis statt. 

Themenbausteine beinhalten u.a.:

- frühkindliche und kindliche sexuelle Entwicklung sowie abweichendes Verhalten
- Begrifflichkeiten in Bezug auf sexualisierte Gewalt
- theoretische Modelle in Bezug auf sexuell grenzverletzende Kinder 
- Formen sexueller Übergriffe unter Kindern 
- exemplarische statistische Darstellung der Relevanz anhand des Hell- und Dunkelfeldes
- Machtgefälle zwischen Übergriffigen und Betroffenen
- mögliche Risikofaktoren
- Verdachtsstufen und Umgang mit Verdachtsmomenten
- Aufdeckungsprozesse
- Sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Empfohlene Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes sowie Potential- und Risikoanalyse
- Dimensionen der Macht – Spurensuche in der eigenen Einrichtung und Praxis sowie
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit gegenüber Kindern

Lehr- und Lernmethoden

Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien 


Anmeldeschluss: 25. Oktober 2024

Kosten: 355,- €

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08.11.24 - 09.11.24: Heteronormativität - Vielfalt im Fokus: Geschlechtliche und sexuelle Diversität

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"

Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Frauen* und Trans*Personen sind überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt und strukturelle Diskriminierung betroffen. Gesellschaftliche Grundannahmen über Geschlecht und Rollenbilder, die Frauen*, Inter* und Trans*Personen einen bestimmten Ort innerhalb der Gesellschaft zuweisen und durch Normsetzungen bestimmte Geschlechtlichkeiten tabuisieren und marginalisieren, tragen zu sexistischen Diskriminierungsstrukturen bei. Deswegen ist es umso mehr von Bedeutung, eine inklusive und sensibilisierte Praxis zu entwickeln, die die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten respektiert. Durch kritische Reflexion und praxisnahe Anwendungen werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, innovative Strategien zu entwerfen, die eine integrative und gerechte Unterstützung für alle Menschen gewährleisten.

Lehrinhalte:
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel, bestehende heteronormative und sexistische Gesellschaftsnarrative zu hinterfragen und auf dieser Grundlage einen konstruktiven Dialog über geschlechtergerechte Angebote in der Sozialen Arbeit und im Pflegebereich zu fördern.

Themen:
- Heteronormativität und strukturelle sexistische Diskriminierung
- Begriffliche, theoretische und rechtliche Grundlagen in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit innerhalb heteronormativer Verhältnisse
- Sensibilisierung für die alltäglichen Ausgrenzungspraktiken durch Normen, Normierungen und Othering gegenüber Menschen, die der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit nicht entsprechen
- geschlechtergerechte Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 11. Oktober 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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09.11.24: Rechtspopulismus und Verschwörungstheorien im digitalen Zeitalter

Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (7 Stunden inkl. Pausen), 09:00 - 16:00 Uhr

Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler

Dozentin:

Ina Weiler (Sozialpädagogin BA) verfügt über mehrjährige Erfahrungen im Kinder- und Jugendbereich als Erzieherin mit heilpädagogischer Ausrichtung und Montessori-Pädagogin in vielfältigsten Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie Kita, Jugend-WG, Grundschule und Gymnasium. Aktuell ist sie als Sozialpädagogin (BA) im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe für die Bereiche Schulbegleitung und Familienhilfe tätig. Ausgangspunkt dieser Weiterbildung ist das tägliche Erleben gesellschaftlicher Problemlagen sowie eine sich daraus entwickelnde Bachelor-Arbeit, die für eine Bewerbung um den Dresden Excellence Award vorgeschlagen wurde.

Qualifikations- und Lernziele:

Verschwörungstheorien sind moralisierende Erzählungen, die auf archetypischen Narrativen über Richtig kontra Falsch, Gut kontra Böse basieren. Sie bieten eine „schwarz-weiße“ Weltsicht und fördern die gesellschaftliche Spaltung in Eigengruppe und Fremdgruppe, indem sie die Intoleranz gegenüber „den Anderen“ verstärken und abweichende Stimmen als Teil der Verschwörung delegitimieren. Extremistische Gruppen nutzen Verschwörungstheorien als Mittel zur Rekrutierung und zum Vorantreiben ihrer radikalen Agenda, indem sie Unsicherheiten, Ängste, sozioökonomische Probleme etc. ausnutzen. In den letzten Jahren hat sich der Rechtsextremismus auf aktive und effiziente Weise der Verbreitung von Verschwörungstheorien zugewandt; dabei werden Einzelpersonen oder Gruppen für das Übel in der Gesellschaft verantwortlich gemacht.  

Das Internet, soziale Medien, Fernsehsendungen oder das sogenannte Verschwörungskino tragen dazu bei, die Empfänglichkeit für Verschwörungstheorien zu erhöhen. Digitale Medien können durch bestimmte Aspekte, wie den einfachen Zugang zu Verschwörungstheorien und die Geschwindigkeit mit der sie verbreitet werden, das Risiko vulnerabler Personengruppen erhöhen, im konspirativen Labyrinth zu versinken.

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland und anderswo ein deutliches Erstarken populistischer Kräfte beobachten lassen. Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Verschwörungstheorien werden dadurch auch zu einer Aufgabe im Hinblick auf frühe Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention. Die Förderung der politischen Bildung, die Steigerung der Medienkompetenz und ein Netzwerk an Beratungs-/Hilfsangeboten sind einige diskutierte, systemisch wirkende Strategien.

Lehrinhalte:

Leitidee: In dieser Fortbildung geht es um eine theoretisch fundierte Beschäftigung mit Verschwörungstheorien und Populismus. Der Fokus liegt dabei neben einer grundlegenden Einführung in die Thematik, auf den digitalen Medien und ihrer Bedeutung für Verschwörungsmythen. Es werden zudem junge Menschen als eine besonders vulnerable Personengruppe betrachtet und Handlungsempfehlungen für die Soziale Arbeit und Bildungsarbeit besprochen.

Themen:

- Begriffsklärung in Bezug auf Verschwörungstheorien und Populismus sowie Differenzierung von Verschwörungsideologie, -mythos und -hypothese
- Verschwörungsnarrative
- Merkmale von Verschwörungstheorien
- Rolle des Internets und der digitalen Medien
- Erkennungszeichen von Populismus und Verschwörungstheorien
- Auseinandersetzung Jugendlicher mit Populismus und Verschwörungstheorien in digitalen Netzwerken
- Vorstellung aktueller Studien in Bezug auf die Thematik
- Ursachen und Motive für Verschwörungsmentalitäten
- sozialpädagogische Erklärungsansätze für die Entstehung der Neigung zu Populismus und Verschwörungsglauben
- mögliche Handlungsinterventionen und Prävention

Lehr- und Lernmethoden:

Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 25. Oktober 2024

Kosten: 120,- €

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22.11.24 - 23.11.24: Zwischen Barrieren und Perspektivwechsel: Ableismus und die Bedingungen für menschenrechtliches Handeln

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"

Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Ableismus bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die be_hindert werden. Damit einher gehen beispielsweise die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung sowie eine Vielzahl von Barrieren, die vor allem dadurch entstehen, dass sich bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes, von Gebäuden und Kommunikationskanälen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Mehrheits- bzw. Dominanzgesellschaft orientiert wird. In den Disability Studies, die ihre Ursprünge in der Behindertenbewegung der 1970 Jahre in den USA haben, wird von einem sozialen und/oder kulturellen Modell von Behinderung ausgegangen. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen wird die Mehrheitsgesellschaft erforscht. Dieser Perspektivenwechsel ist sehr aufschlussreich, um gewaltvolle Normsetzungen und Otheringprozess zu verstehen und daraus Schlüsse für ein menschenrechtliches Handeln in sozialen und gesundheitlichen Berufen zu ziehen.

Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung geht es darum Ableismus im Kontext Sozialer Gerechtigkeit besser zu verstehen und das eigene Arbeitsfeld hinsichtlich Barrieren zu durchleuchten.

Themen:
- Ableismus als strukturelle Diskriminierungsform in seiner Verschränkung mit anderen Diskriminierungsformen
- Grundlagen zum sozialen, systemischen und kulturellen Modell von Behinderung
- Reflexion über die eigene professionelle Haltung und gesellschaftliche Positionierung sowie über Barrieren und deren Abbau
- ableismuskritische Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 11. Oktober 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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06.12.24 - 07.12.24: Beyond Adults: Kinderrechte aktiv gestalten und Adultismus überwinden

Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"

Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.

Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe

Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Adultismus bezeichnet das Machtverhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen und findet als Diskriminierungsform in der deutschen Debatte bisher wenig Beachtung. Gleichwohl ist die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre ungleichwertige Behandlung in unsere gesellschaftlichen Normen eingeschrieben und wird durch Gewohnheiten, Wahrnehmung, Regelungen und Gesetze bis hin in die Architektur fortgeschrieben. In allen Praxisfeldern, in den Sozialarbeitende oder Angehörige Pflegender Berufe mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, ist ein besonderes Augenmerk auf die Verwirklichung der Kinderrechte und eine diskriminierungssensible, würdevolle und gleichwertige Kontaktgestaltung geboten. Die Grundlage ist ein Nachdenken über die eigene Kindheit sowie die Reflexion über das eigene Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir an welchen Stellen Adultismus strukturell und durch individuelle Haltungen fortgeführt wird, welche Überschneidungen es zu anderen Diskriminierungsformen geben kann und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gestaltet werden können.

Themen:
- Adultismus als gesellschaftliche Normalität
- Strukturelle Verankerung des Ungleichheitsverhältnisses zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen
- Kinderrechte und ihre Umsetzung in Praxisfeldern
- Reflexion über die eigene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- adultismuskritische Handlungsoptionen

Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien


Anmeldeschluss: 11. Oktober 2024

Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)

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Ich akzeptiere die Gebühren- und Teilnahmebestimmungen für Weiterbildungen an der FHD.
Die Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung meiner übermittelten Daten habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mein Einverständnis.
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Eine Ermäßigung der Gebühr um 10% erhalten ausschließlich Leistungsbezieher*innen nach SGB II und XII und Studierende sowie Alumni der FHD. Dies gilt für Leistungsbezieher*innen nach SGB II und XII nur bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die mit der Anmeldung eingereicht werden muss. Wird die Bescheinigung erst danach eingereicht, kann sie leider nicht mehr berücksichtigt werden. Leider können wir keine Ermäßigung für die (berufsbegleitenden) Zertifikatskurse, sowie Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten. Vorab können für einzelne andere Veranstaltungen Ermäßigungen ausgeschlossen werden.
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