Als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen dürfen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung der Europäischen Kommission) und in Unternehmen/Einrichtungen über ERASMUS+ gefördert werden. Dies fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal. Informationen erhalten Sie im International Office oder unter www.staffmobility.eu.
Eine Erasmus+ Förderung ist für Aufenthalte von mindestens 2 Tagen bis maximal 2 Fördermonaten (60 Tagen) möglich. Es kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, zum Beispiel:
- Studierendensekretariat
- Bibliothek
- Fakultäten
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit (PR & Kommunikation)
- Studierendenberatung
- Weiterbildung
Für genauere Informationen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin im International Office.
Lehrendenmobilität
Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte der Fakultäten haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS+ Programms verschiedene Auslandsvorhaben zu realisieren:
- Lehren an einer ausländischen Hochschule
- Reisen zu Partnerhochschulen zur Pflege der Beziehungen und zu Kooperationsgesprächen
- Reisen ins Ausland, um neue Hochschulkooperationen aufzubauen
- Fort- und Weiterbildung im europäischen Erasmus+ Programm.
Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutschen Hochschulen (STA): Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)
- für Professoren und Dozenten der FHD an Erasmus+ Partnerhochschulen
- für ausländisches Unternehmenspersonal an der FHD (Incoming Perspektive)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
- für Dozenten und Personal der FHD an Erasmus+ Partnerhochschulen
- für Dozenten und Personal der FHD an Unternehmen im Ausland